Als Rauchmelder, Rauchwarnmelder oder Brandmelder werden Geräte bezeichnet, die im Falle eines Brandes in privaten Wohnungen sowie in öffentlichen Gebäuden aufgrund von Rauch- und/oder Hitzeentwicklung rechtzeitig Alarm auslösen und dadurch Leben retten. Der Einsatz dieser Geräte ist bereits in allen Bundesländern für Neu- und Umbauten Pflicht. Für bestehende Wohnungen gelten teilweise Übergangsregelungen, anschließend müssen auch diese entsprechend ausgestattet werden.
Tritt der Alarm erneut an dem stumm geschalteten Rauchmelder auf, bleibt der Rauchmelder weiterhin stumm. Erfolgt eine Alarmauslösung durch einen anderen vernetzen Rauchmelder, so signalisiert auch der stumm geschaltete Rauchmelder diesen Alarm.
Die Rauchwarnmelder können verschiedene Betriebs- oder Alarmsignale abgeben. Prüfen Sie bitte mit Hilfe der Bedienungsanleitung, um welches Signal es sich in Ihrem Fall konkret handelt. Bei Betriebssignalen kann beispielsweise:
eine allgemeine Störung (8 kurze Signaltöne im 60s-Takt),
eine Batteriestörung (2 kurze Signaltöne im 60s-Takt) oder
eine EMV Störung (kurzer Signalton im 1s-Takt) vorliegen.
Der Rauchmelder löst gemäß VdS aus, wenn die Rauchkammer zwischen 1,03 % und 1,59 % mit Rauch gefüllt ist.
Rauchwarnmelder Art.-Nr. 2336 02 können per Leitung (2x2x0,8mm) oder über das Funkmodul Art.-Nr. 2347 00 miteinander vernetzt werden.
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